Die osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Hierfür sind neben akuten Beschwerden auch Operationen, Verletzungen oder Unfälle aus Ihrer Vergangenheit von Bedeutung.
Durch die anschließende ausführliche Untersuchung werden Bewegungseinschränkungen diverser Körperstrukturen festgestellt, die für das Beschwerdebild der Patient*in zuständig sein können.
Mit Hilfe verschiedener manueller Griffe und Techniken werden funktionelle Störungen erkannt und behandelt.
Die durchschnittliche Behandlungsdauer beträgt zwischen 45-55 min.
Da die Osteopathie eine ergänzende Form zur Schulmedizin bietet, sollten Patient*innen mit schweren und akuten Krankheiten (wie z.B. Krebs, psychische Störungen, Infektionskrankheiten oder Unfällen,…) in erster Linie von der Schulmedizin betreut werden. Die Osteopathie kann in diesen Fällen begleitend zur schulmedizinischen Behandlung angewendet werden.
Die Kosten einer Behandlung liegen zwischen 75-120 €. Die Honorarabrechnung erfolgt teilweise nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Da sich die Tarife der gesetzlichen und privaten Krankenkassen deutlich unterscheiden, bitte ich dich, dich vor der Behandlung bei deiner Krankenkasse über eine finanzielle Unterstützung zu informieren.
In den meisten Fällen wird eine Empfehlung einer Ärzt*in für die anteilige Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen gefordert, die VOR der ersten osteopathischen Behandlung ausgestellt sein muss.
Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen und wie viel sie anteilig zahlen findest du HIER
Für die Kostenerstattung ist es wichtig, dass die Osteopath*in bei einem Verband gelistet ist.
Ich bin im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und verfüge über eine qualifizierte Ausbildung in Osteopathie und Kinderosteopathie.

In meiner Praxis hast du die Möglichkeit, per EC oder Überweisung zu bezahlen. Zum Einreichen bei der gesetzlichen Krankenkasse erhältst du eine Rechnung.
Privatversicherte Patient*innen erhalten eine individuelle Heilpraktiker Rechnung auf Grundlage der GebüH zur Erstattung bei der Krankenkasse.
Bitte habe Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine mit 50€ in Rechnung gestellt werden müssen.